Kierferorthopädie – Zahnspangen
In der Kieferorthopädie gibt es heute keine Alterseinschränkung mehr. Schöne und gerade Zähne sind in jedem Alter möglich. Die Zahnfehlstellungen können bis ins hohe Alter perfekt behandelt werden. Ästhetisches Bewusstsein und der Wunsch nach zahnmedizinischer Prävention lassen immer mehr Erwachsene eine Zahnkorrektur mittels Zahnspange oder Zahnschiene vornehmen.
Festsitzende Zahnspangen
Der Großteil kieferorthopädischer Behandlungen wird mit Hilfe von festsitzenden Zahnspangen durchgeführt, denn diese liefern für fast jede Art der Fehlstellung ein verlässliches, funktionelles und ästhetisches Ergebnis.
Bei einer festsitzenden Zahnspange werden Metallbrackets oder Keramikbrackets auf der Zahnoberfläche befestigt. Die Zahnbewegungen erfolgen schließlich dreidimensional entlang eines Drahtbogens. Elastische Zusatzelemente wie z. B. Gummiketten, Zug- und Druckfedern helfen bei der Behandlung. Oberkiefer und Unterkiefer werden hierbei erst einzeln und anschließend zueinander angepasst.
Unsichtbare Zahnspangen (Aligner)
Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann auch mittels sogenannter unsichtbarer Zahnspangen durchgeführt werden. Die Behandlung der Zahnfehlstellungen erfolgt mit Hilfe von transparenten Schienen (Aligner), die in mehrtägigen Intervallen gewechselt werden. Der große Vorteil dieser Behandlung ist die Ästhetik, denn die transparenten Schienen sind auf den Zähnen kaum sichtbar. Bei Bedarf können sie kurz entfernt werden, was auch die Mundhygiene wesentlich erleichtert. Allerdings ist diese Methode nicht bei jeder Art von Fehlstellung möglich. Die Behandlungsdauer entspricht in etwa der von festsitzenden Zahnspangen.
Abnehmbare Zahnspangen
Herausnehmbare Zahnregulierungen werden im Kindes- und Jugendalter für einen bestimmten Zeitraum angewendet, um wachstumsfördernde bzw. wachstumshemmende Effekte zu erzielen. Je jünger die Patienten, desto mehr skelettale Effekte, je älter die Patienten, desto mehr zahnbezogene Effekte sind zu erwarten. Auf ein regelmäßiges Tragen der Zahnspange ist dabei unbedingt zu achten, da sonst die erwünschten Behandlungseffekte nicht erzielt werden können.
„Gratis-Zahnspange“
Seit 2015 übernehmen die Krankenkassen nur in bestimmten Fällen die Kosten für Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine sehr schwere Fehlstellung handelt.
Im Zuge einer kieferorthopädischen Erstberatung kann festgestellt werden, ob eine gänzliche, teilweise oder keine Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse möglich ist. Hierzu wird der sogenannte IOTN-Index herangezogen. Bei IOTN 4 und 5 erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse. Bei IOTN 3 erfolgt eine Teilrefundierung über die Krankenkasse. Bei IOTN 1 und 2 (geringe Zahnfehlstellungen) erfolgt keine Zuzahlung durch die Krankenkasse.
Der Versicherte kann für die in Rechnung gestellte Leistung Kostenerstattung bei der Kasse beantragen. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80 Prozent des Honorartarifes, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragszahnarztes bzw. Vertragskieferorthopäden für dieselbe Leistung aufwenden hätte müssen. Die Kostenerstattung darf das tatsächlich vom Wahlzahnarzt in Rechnung gestellte Honorar nicht übersteigen. Der Nachweis erfolgt mittels bezahlter Honorarnote
Unsere Ordination ist eine von allen Krankenkassen anerkannte kieferorthopädische Wahlarztpraxis. Das bedeutet, dass Sie 80% des Kassentarifs (den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragskieferorthopäden für dieselbe Leistung aufwenden hätte müssen) zurückerstattet bekommen.
Üblicherweise wird vor Behandlungsbeginn ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht um den Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse zu bestimmen.
Wie gesetzlich vorgesehen, legen wir unsere Honorar-Tarife offen:
Festsitzende kieferorthopädische Behandlung (kieferorthopädische Hauptbehandlung)
Wir stellen dafür ein Honorar von insgesamt € 4.000 bis € 5.800 in Rechnung. Die österreichische Gesundheitskasse übernimmt insgesamt € 3.042,40 (das sind 80% des allgemeinen Gesamthonorars).
In Ausnahmefällen ist eine Vorbehandlung („interzeptive Behandlung“) zu empfehlen. Für diese abnehmbare oder teilweise festsitzende Spange berechnen wir zwischen € 1.000 und € 1.500.
Selbstverständlich umfasst das Honorar die gesamte kieferorthopädische Behandlung, alle Reparaturen, sowie die Fixierungsmaßnahmen und Halteapparaturen nach Beendigung der aktiven Behandlung.
Genauere Informationen zur „Gratis-Zahnspange“ finden Sie unter http://voek.info/index.php/faq-gratis-zahnspange